Teilnahmebedinungen

Teilnahmebedingungen zur StartUP Factory am ITC1 im digitalen Gründerzentrum Deggendorf

Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person ab 16 Jahren – die Veranstaltungsteilnahme unter
18 Jahren erfordert jedoch eine Einverständniserklärung der Eltern. Als Altersnachweis ist ein gültiges Ausweisdokument zur Veranstaltung mitzubringen. Kann ein solches nicht vorgelegt werden, kann die Teilnahme vom Veranstalter verweigert werden. Die Teilnahme im Namen Dritter ist ebenfalls ausgeschlossen.

                           
Weisungen/Verhalten

Der Teilnehmer gewährleistet, dass die von ihm im Rahmen der Veranstaltung erstellten Arbeitsergebnisse nicht gegen Strafgesetz, Urheber-, Leistungsschutz- bzw. sonstige geistigen Eigentumsrechte sowie Persönlichkeitsrechte Dritter verstoßen. Während der Dauer der Veranstaltung üben der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter sowie ggf. eingeschaltete Erfüllungsgehilfen den Teilnehmern gegenüber das Hausrecht aus und sind entsprechend weisungsbefugt.

 

Technische Ausstattung während der Veranstaltung

Die Veranstaltung steht unter dem Motto „Bring your own device“. Das heißt, die Teilnehmenden bringen ihre eigene Hard- und Software mit, typischerweise Notebooks mit bereits installierter Software. Es darf kommerzielle und auch frei verfügbare Software verwendet werden. Beim Einsatz kommerzieller Software verpflichten sich die Teilnehmer über die entsprechenden Lizenzen zu verfügen. Der Veranstalter stellt ausdrücklich keine Software zur Verfügung. Ein Internetzugang mittels WLAN wird im Rahmen der Veranstaltung zur Verfügung gestellt. Die Internetverbindung darf ausschließlich für Zwecke und im Rahmen der Veranstaltung und im Einklang mit den einschlägigen Gesetzen und sonstigen Vorschriften genutzt werden. Für etwaige Verstöße haften ausschließlich die jeweiligen Teilnehmenden.

 

Nutzungsrechte und Recht am eigenen Bild

Das Urheberrecht von Ergebnissen der StartUP Factory verbleibt ohne Ausnahme beim natürlichen Urheber und kann weder an den Veranstalter, noch an die Eventpartner oder andere Teilnehmenden übertragen werden.

Der Teilnehmende erklärt mit Annahme dieser Teilnahmebedingungen ohne gesonderte Vergütung unwiderruflich und zeitlich sowie räumlich unbefristet seine Einwilligung, dass das während der Veranstaltung von ihm in Bild und Ton aufgenommene Material im Ganzen und in Teilen im Rahmen der Berichterstattung bearbeitet, vervielfältigt, verbreitet und öffentlich vorgeführt werden darf. Insbesondere auch in Pressemitteilungen und auf Websites und Social-Media-Kanälen des Veranstalters oder der Partner des Veranstalters.

 

Haftungsausschluss

Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder Sicherheitsgründen, Änderungen der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzubrechen bzw. im Vorfeld abzusagen. Es besteht keinerlei Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber den Teilnehmern.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer und haftet nicht für grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.

 

Schlussbestimmungen

Sollten Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein, oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Teilnahmebedingungen nicht berührt werden.